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FG Düsseldorf, 29.11.1994 - 4 K 6535/91 AO |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Saarland, 01.09.2010 - 2 K 1614/09
Streitwert für Klage auf Akteneinsicht
Wird um die Berechtigung zur Akteneinsicht gestritten, ist regelmäßig der Auffangwert von 5.000 Euro (§ 52 Abs. 2 GKG) der zutreffende Streitwert (a.A. Finanzgericht Düsseldorf vom 29. November 1994 4 K 6535/91 AO, EFG 1995, 401).Denn der Senat hält es nicht für gerechtfertigt, den Wert etwa aus der streitigen "Hauptforderung" - hier also der Rückforderung des Kindergeldes für den Zeitraum Januar 2007 bis Juni 2009 - abzuleiten (a.A. Finanzgericht Düsseldorf vom 29. November 1994 4 K 6535/91 AO, EFG 1995, 401), da sich hieraus etwa bei höheren Streitwerten in der Hauptsache "utopische" Konsequenzen ableiten könnten, die inhaltlich dem verfahrensrechtlichen Interesse in keiner Weise entsprechen.